[vc_row el_class=“h2-neg-margin-top“][vc_column width=“1/4″][vc_single_image image=“1830″ img_size=“large“][/vc_column][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]
Einmalzahlung an die Treuhand AG
Ihre Vorsorgesumme wird als mündelsicheres Kapital angelegt und verzinst. Das Treuhandvermögen wird ständig von einem Aufsichtsrat kontrolliert, in dem das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V. vertreten ist. Zusätzlich ist Ihre Treuhandeinlage durch die Ausfallbürgschaft einer namhaften Sparkasse abgesichert. Ein Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag ist grundsätzlich kündbar.
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Ihre Vorteile einer Treuhandzahlung:
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- Auch über das 80. Lebensjahr hinaus abschließbar
- 100 % Sofortschutz ab der Einmalzahlung
- Sicherheit durch Bankbürgschaft einer Sparkasse
- Schutz vor einer Kündigung (entgegen des Willens des Vorsorgenden) des Treuhandvertrages durch Eintrag einer Vorsorgevollmacht in die Bundesnotarkammer (gesondert berechneter Service)
[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/2″][vc_column_text]Im Todesfall zahlt die Treuhand AG das Vermögen, einschließlich angesparter Zinsen, zur Erfüllung Ihrer Bestattungsvorsorge an uns aus.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]