Ihr Bestatter in München KARL ALBERT DENK
Der Tod eines geliebten Menschen ist eine tiefgreifende Erfahrung. Dabei ist jeder Abschied einzigartig und verlangt nach einem würdevollen Rahmen. In dieser besonderen Situation begleiten wir Sie – mit Herz, Hand und Haltung.



Der Tod eines geliebten Menschen ist eine tiefgreifende Erfahrung. Dabei ist jeder Abschied einzigartig und verlangt nach einem würdevollen Rahmen. In dieser besonderen Situation begleiten wir Sie – mit Herz, Hand und Haltung.
Der Tod eines geliebten Menschen ist eine tiefgreifende Erfahrung. Dabei ist jeder Abschied einzigartig und verlangt nach einem würdevollen Rahmen. In dieser besonderen Situation begleiten wir Sie – mit Herz, Hand und Haltung.
Maßgeblich ist in erster Linie der Wille des Verstorbenen, der formlos geäußert werden kann. War der Verstorbene im Zeitpunkt des Todes noch nicht sechzehn Jahre alt oder geschäftsunfähig, kommt es auf den Willen der Sorgeberechtigten an. Ein Betreuer entscheidet hierüber, sofern bei der Betreuungsanordnung die Totenfürsorge in dessen Aufgabenkreis fiel. Ist der Wille der Vorgenannten nicht nachweisbar, kommt es auf den Willen der nächsten Angehörigen an. Sofern die Gemeinde im Wege der Ersatzvornahme für die Bestattung zuständig ist, hat diese das Bestimmungsrecht.
Der Tod eines geliebten Menschen ist eine tiefgreifende Erfahrung. Dabei ist jeder Abschied einzigartig und verlangt nach einem würdevollen Rahmen. In dieser besonderen Situation begleiten wir Sie – mit Herz, Hand und Haltung.
Der Tod eines geliebten Menschen ist eine tiefgreifende Erfahrung. Dabei ist jeder Abschied einzigartig und verlangt nach einem würdevollen Rahmen. In dieser besonderen Situation begleiten wir Sie – mit Herz, Hand und Haltung.